Beschwerden können auf einer vertraulichen oder anonymen
Basis über eine beliebige der obigen Optionen, mit Ausnahme des
Gerber-Intranet/Netzes gemeldet werden, das ein Firewall-Passwort verwendet,
das die Aktivität nach Computer-ID und Website-Adresse aufzeichnet. Um
Vertraulichkeit und Anonymität beim Einreichen einer Meldung sicherzustellen:
-
sollten Mitarbeiter auf die Website www.ethicspoint.com nicht
vom Gerber Intranet/Netz aus Zugriff nehmen, sondern vielmehr einen privaten
Computer oder ein außerhalb der Firma gelegenes Internetportal nutzen;
-
sollten Telefonanrufe bei der geschützten Mitarbeiter-Hotline von
außerhalb der Gesellschaft erfolgen.
Die geschützte Mitarbeiter-Hotline und www.ethicspoint.com
werden durch unabhängige Dritte besetzt. Bei www.ethicspoint.com erfolgte
Meldungen werden durch die neueste Verschlüsselungstechnik geschützt, und
Screennamen oder Computeradressen werden vom Anbieter nicht erfaßt oder
zurückverfolgt. Der Anbieter generiert und unterhält keine internen
Verbindungsdaten mit IP-Adressen, so daß keinerlei Informationen existieren, die
den privaten Computer eines Mitarbeiters mit dem Anbieter verbinden.
Meldungen, die unter Verwendung der geschützten Mitarbeiter-Hotline erfolgen,
werden ebenfalls vom Serviceprovider in das Computersystem eingegeben.
Nach dem Einreichen eines Berichts unter Verwendung einer der
oben beschriebenen externen Optionen werden Sie ersucht werden, ein Passwort
anzulegen, und einen vom System generierten Meldeschlüssel erhalten, welche
beide benötigt werden, um erneut auf das externe System Zugriff zu nehmen, um
Meldungen zu ändern oder um zu sehen, ob die Firma Anschlußfragen hat oder
Bitten äußert, wobei nach wie vor die Anonymität gesichert ist. Wenn der
unabhängige dritte Kommunikationsspezialist Ihre Meldung erhält und sie der
Gesellschaft zur Verfügung stellt, wird eine Ermittlung durchgeführt, und
entsprechende Maßnahmen werden ergriffen.
Die Gesellschaft wird keine Vergeltungsaktion gegenüber Personen tolerieren,
die in gutem Glauben eine Sorge oder eine Klage äußern oder an einer Ermittlung
teilnehmen, die nach diesen Prozeduren durchgeführt wird. Jede vermutete
Vergeltungsaktion sollte sofort der Internen Rechtsabteilung (Corporate Legal
Department) gemeldet werden. Eine solche Vergeltungsaktion ist ein extrem
ernstes Fehlverhalten und kann zu Disziplinarmaßnahmen bis einschließlich der
Entlassung der Person(en) führen, die irgendwelche Vergeltungsaktionen
durchführt(en). Vergeltungsaktionen können auch dazu führen, daß der(die)
Verantwortliche(n) persönlich, rechtlich und finanziell haftpflichtig
wird(werden), und in einigen Fällen kann dies auch eine Straftat sein.
INTERESSENKONFLIKTE
Allgemeines
Ihr Urteilsvermögen ist einer unserer wertvollsten
Aktivposten. Es ist ganz wesentlich, daß Sie jede Geschäfts-, Finanz- oder
sonstige Beziehung mit Lieferanten, Kunden oder Wettbewerbern vermeiden, die
möglicherweise oder dem Anschein nach Ihre unabhängige Beurteilung hinsichtlich
des besten Interesses der Gesellschaft beeinträchtigen könnten.
Beispiele
Hier sind einige Beispiele von Interessenkonflikten:
Familienmitglieder
Maßnahmen von Familienmitgliedern können einen
Interessenkonflikt schaffen. Beispielsweise werden Geschenke eines Lieferanten
der Gesellschaft an Familienmitglieder als Geschenke an einen Mitarbeiter
betrachtet und sind zu melden. Geschäftshandlungen für die Gesellschaft mit
Organisationen, bei denen Familienmitglieder eines Mitarbeiters beschäftigt sind
oder die teilweise oder vollständig im Eigentum von Familienmitgliedern eines
Mitarbeiters oder engen Freunden stehen, können einen Konflikt oder den Anschein
eines Interessenkonfliktes schaffen. Für die Zwecke dieses Kodex umfassen
Familienmitglieder Kinder, Stiefkinder, Enkel, Eltern, Stiefeltern, Großeltern,
Ehegatten, Geschwister, Schwiegermutter, Schwiegervater, Schwiegersohn,
Schwiegertochter, Schwager oder Schwägerin sowie Adoptionsverhältnisse.
Persönliches finanzielles Interesse
Unsere Mitarbeiter sollten sich an keiner Maßnahme beteiligen
oder versuchen, diese zu beeinflussen, wenn das Eigeninteresse des Mitarbeiters
möglicherweise mit den Interessen der Gesellschaft in Konflikt steht.
Beispielsweise hat ein Mitarbeiter ein wesentliches Interesse an oder eine
Beziehung zu einem Außenstehenden (beispielsweise einem Lieferanten, Verkäufer,
Börsenspekulanten, Agenten, Berater, Kunden oder Wettbewerber) oder zu einer
Person, die in der Lage ist, den Außenstehenden zu beeinflussen, was unethisch
ist und was möglicherweise:
-
aufgrund der Möglichkeit des Mitarbeiters, die Geschäfte zwischen der
Gesellschaft und dem Außenstehenden zu beeinflussen, persönliche Gewinne
oder Vorteile für einen Mitarbeiter und seine Familie ermöglichen würde;
Abgesehen von dem Kodex und von gesetzlichen Bestimmungen,
die das Handeln mit Aktien aufgrund von Insider-Informationen verbieten,
verbietet der Kodex nicht minimalen Besitz von Aktien und sonstigen Wertpapieren
von an Börsen gehandelten Gesellschaften, die möglicherweise mit Gerber in
Wettbewerb stehen oder mit dieser Geschäfte tätigen. Eine minimale Investition
ist in dieser Hinsicht eine, bei der Ihr Besitz geringer ist als 1 % der im
Umlauf befindlichen Aktien der betreffenden Gesellschaft.
Geschenke, Darlehen, Bestechungsgelder,
Schmiergelder, Rabatte oder sonstige Vergünstigungen
Persönliche Vorteile, die aus Geschäften, nicht
arbeitsbezogenen Reisen, Gratisleistungen, Vergünstigungen, Darlehen,
Darlehensgarantien und übertriebener Bewirtung oder Belohnungen, welche
unmittelbar oder mittelbar von Personen erhalten werden, die Geschäfte bei der
Gesellschaft akquirieren bzw. mit der Gesellschaft Geschäfte tätigen, oder von
irgendwelchen Personen oder Rechtspersönlichkeiten, die mit uns in Wettbewerb
stehen, sind nicht zulässig. Darüber hinaus ist jede "Schwarzgeld"-Zahlung,
Schmiergeld-, Bestechungs-, Rabatt- oder sonstige unangemessene Bezahlung in
Verbindung mit irgendwelchen An- und Verkäufen von Produkten oder
Dienstleistungen der Gesellschaft kein angemessenes Verhalten im
Geschäftsverkehr, ist üblicherweise illegal und wird von der Gesellschaft nicht
gestattet. Mitarbeiter dürfen weder unmittelbar noch mittelbar über eine
Drittpartei an solchen Tätigkeiten teilnehmen. Das Wichtigste ist, eine
Beziehung auf rein geschäftlicher Basis zu pflegen und jedwede Aktivitäten zu
vermeiden, die den Eindruck unzulässiger Einflußnahme vermitteln könnten. Die
gleichen Regeln gelten unabhängig davon, ob ein Mitarbeiter Geschenke,
Gratisleistungen, Schmiergelder usw. entgegennimmt oder selbst gibt.
Mitarbeiter dürfen nicht angeforderte nicht-geldwerte
Geschenke unter der Voraussetzung annehmen, daß es sich um Sachen von geringem
Wert handelt, d.h. also mit einem Wert von unter $ 50,--, und daß sie nicht über
allgemeine Höflichkeit und akzeptierte Geschäftspraxis hinausgehen. Nicht
angeforderte Geschenke in Form von Nahrungsmitteln und sonstigen verderblichen
Waren mit einem Wert von über $ 50,-- sollten mit Mitarbeitern geteilt werden.
Der Wert eines Geschenkes darf auf keinen Fall zu einer Verpflichtung seitens
des Mitarbeiters führen, der das Geschenk erhält. Jedes Geschenk, das einen Wert
von mehr als $ 50,-- hat, muß, selbst wenn es unaufgefordert gemacht wurde, der
Internen Rechtsabteilung gemeldet werden. Geschäftsgeschenke sollten darüber
hinaus, selbst wenn sie ordnungsgemäß der Internen Rechtsabteilung gemeldet
wurden, einen Wert von $ 100,-- nicht überschreiten, wenn auch anerkannt wird,
daß es Fälle geben wird, in denen ein teureres Geschenk angemessen sein kann.
Jedenfalls sollten Kosten und Art von Geschäftsgeschenken immer an die Umstände
angepaßt sein (d.h. also akzeptierte Praxis oder Gepflogenheit sowie
Geschäftsbeziehung und Position des Beschenkten).
Mahlzeiten und Unterhaltung
Jede Form von Unterhaltung, die von irgendwelchen Personen
angeboten wird, die mit der Gesellschaft Geschäfte tätigen oder diese
akquirieren möchten, die einen Mitarbeiter dazu verpflichtet, sich hinsichtlich
der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft in einer bestimmten Weise zu verhalten,
ist untersagt. Mitarbeiter dürfen solche Unterhaltung weder ermutigen noch
anfordern, und zwar weder für sich selbst noch für Mitglieder ihrer Familie oder
Freunde. Zum Beispiel – aber nicht abschließend – könnte eine solche
Unterhaltung Eintrittskarten oder Pässe für Sportveranstaltungen oder sonstige
kulturelle Ereignisse, Reisen und/oder freie Unterbringung und Mahlzeiten
umfassen. Gelegentlich können jedoch Mitarbeiter nicht angeforderte
geschäftliche Unterhaltungsaktivitäten akzeptieren, wie z.B. gelegentliche
Mahlzeiten oder gesellschaftliche Events, jedoch nur unter den folgenden
Bedingungen:
-
die Unterhaltung ist angemessen (d.h. sie überschreitet nicht den Betrag
dessen, was der Mitarbeiter üblicherweise selbst für Unterhaltung ausgibt)
und findet in einer Umgebung statt, die im Lichte ihres geschäftlichen
Zweckes zweckmäßig und angemessen ist. Als allgemeine Regel sollte
Bewirtungsaufwand $ 100,-- pro einzelnes Ereignis oder Gelegenheit nicht
überschreiten.
Abgesehen von üblicher Höflichkeit im Geschäftsverkehr dürfen
Mitarbeiter keiner Person oder Organisation mit dem Zweck der Beeinflussung der
Person oder Organisation hinsichtlich ihrer Geschäftsbeziehung mit uns etwas
anbieten oder zur Verfügung stellen. Es wird von Mitarbeitern erwartet, daß sie
mit den Beratern oder Lieferanten arbeiten, die den Bedürfnissen der
Gesellschaft hinsichtlich Preis, Qualität und Dienstleistungen am besten dienen,
wenn sie Entscheidungen hinsichtlich der Verwendung oder des Kaufs von
Materialien, Ausrüstung, Immobilien oder Dienstleistungen treffen. Von
Mitarbeitern, die die Berater, Lieferanten oder Vertragsnehmer der Gesellschaft
für private Zwecke nutzen, wird erwartet, daß sie für die genutzten Materialien
und Dienstleistungen den Marktpreis bezahlen.
Beschäftigung bei Dritten
Ein Arbeitsverhältnissen bei Dritten, selbständige Arbeit
oder Dienste als Funktionsträger, Vorstand, Gesellschafter oder Berater von
Organisationen sind nicht erlaubt, wenn diese Tätigkeit:
Unsere Mitarbeiter müssen die Genehmigung des Managements für
jede Beschäftigung bei Dritten einholen und müssen dabei den Namen des
Arbeitgebers und die erwarteten Arbeitszeiten angeben. Ein Mitarbeiter, der den
Wunsch hat, eine Position in einem Verwaltungsrat eines gewerblichen oder
gemeinnützigen Unternehmens zu akzeptieren, muß zunächst von der Internen
Rechtsabteilung die Genehmigung dafür erbitten und erhalten, um
Interessenkonflikte zu vermeiden und eine potentielle Haftpflicht gegenüber der
Gesellschaft zu minimieren. Dieses Erfordernis gilt nicht für eine
Verwaltungsratsposition in einer örtlichen gemeinnützigen Organisation, wie z.B.
einem Jugendsportverband oder einer religiösen Gruppe, wo die Wahrscheinlichkeit
eines Interessenkonfliktes gering ist.
Geschäftliche Möglichkeiten
Die Entgegennahme von persönlichen Vorteilen von Dritten
wegen Ihres Status als Gerber-Mitarbeiter kann zu einem Interessenkonflikt
führen. Sie dürfen in Verbindung mit einer irgendwelchen die Gesellschaft
involvierenden Transaktion oder ihrem Status als Gerber-Mitarbeiter keinen
persönlichen Profit oder Vorteil, außer ihre Vergütung durch die Gesellschaft,
erhalten. Es ist ihnen untersagt:
-
für sich selbst persönlich oder mittelbar durch einen Dritten
geschäftliche Möglichkeiten wahrzunehmen, die durch die Nutzung von Eigentum,
Informationen oder der Stellung der Gesellschaft ermöglicht werden;
Sie haben gegenüber der Gesellschaft die Verpflichtung, deren
legitime Interessen zu fördern, wenn sich dazu die Möglichkeit ergibt.
Politische Aktivitäten
Sie werden ermutigt, sich aktiv am politischen Leben zu
beteiligen, soweit diese Aktivitäten in Ihrer Freizeit und auf Ihre eigenen
Kosten stattfinden und ansonsten nicht mit den Geschäften der Gesellschaft
kollidieren, wie dies im vorstehenden Kapitel "Beschäftigung bei Dritten"
beschrieben wurde. Wir glauben, daß für jeden Einzelnen, der in einem freien
Land lebt, die Teilnahme am öffentlichen Leben eine ständige Verpflichtung ist.
Persönliche politische Unterstützung eines Kandidaten oder
eines politischen Aktionskomitees sollte nur mit nicht erstattungsfähigen
persönlichen Geldmitteln erfolgen. Politische Spenden dürfen nicht auf Rechnung
der Gesellschaft oder unter Verwendung von Firmengeldern geleistet werden, es
sei denn, dies wäre ausdrücklich im voraus anderweitig durch die Interne
Rechtsabteilung der Gesellschaft genehmigt worden.
Sie dürfen betriebliche, persönliche oder sonstige Geldmittel
oder Ressourcen nicht auf Rechnung der Gesellschaft für politische oder sonstige
Zwecke einzusetzen, die nicht angemessen oder durch einschlägige
bundesstaatliche, einzelstaatliche, lokale oder ausländische Gesetze,
Verordnungen oder Richtlinien verboten sind. Darüber hinaus werden firmenseitige
Beiträge oder Aufwendungen in Verbindung mit Wahlkämpfen nur insoweit genehmigt
werden, als sie von bundesstaatlichen, einzelstaatlichen, lokalen oder
ausländischen Gesetzen, Verordnungen oder Richtlinien gestattet werden.
Meldung von Interessenkonflikten oder potentiellen
Interessenkonflikten
Sie sollten Ihren Vorgesetzten oder einer der mit der Einhaltung von
Vorschriften befaßten Stellen, wie z.B. der Internen Rechtsabteilung oder dem
Direktor Interne Revision, entsprechend den in der "Richtlinie für den Umgang
mit Beschwerden" (Policy for Handling Complaints) der Gesellschaft
dargestellten Verfahrensweisen jeden tatsächlichen oder potentiellen
Interessenkonflikt melden, der Sie selbst oder andere betrifft, von dem Sie
Kenntnis erhalten. Funktionsträger sollten ihrem unmittelbaren Vorgesetzen jeden
tatsächlichen oder potentiellen Interessenkonflikt melden, der Sie selbst oder
andere betrifft, von dem Sie Kenntnis erhalten. Wenn der Funktionsträger nicht
glaubt, ist es angezeigt wäre, seinen Vorgesetzten anzusprechen, er muß das
Problem je nach Lage der Dinge entweder dem Compliance Officer der
Gesellschaft, der Internen Rechtsabteilung oder dem Revisions- und
Finanzausschuß des Verwaltungsrates melden. Verwaltungsratsmitglieder sollten
dem Vorsitzenden des Ernennungs- und Corporate Governance-Ausschuß des
Verwaltungsrates jeden tatsächlichen oder potentiellen Interessenkonflikt melden,
der Sie selbst oder andere betrifft, von dem Sie Kenntnis erhalten.
INSIDER-HANDEL
Allgemeines
Sämtliche Mitarbeiter haben möglicherweise zu irgendeinem
Zeitpunkt Zugang zu Informationen hinsichtlich der Gesellschaft oder ihrer
Geschäftstätigkeit, die der Öffentlichkeit nicht bekannt sind. Bestimmte
Insider-Informationen können als wesentlich betrachtet werden, d.h. als
so bedeutend, daß ein vernünftig handelnder Investor annehmen würde, dass ihre
Veröffentlichung den "Gesamtmix" der zur Verfügung stehenden Informationen
signifikant verändert hätte und entsprechend den Aktienkurs der Gesellschaft
beeinflussen könnte. Diese Insider-Informationen dürfen von Mitarbeitern nicht
für persönliche Gewinne oder Vorteile verwendet werden. Mitarbeiter, die von
wesentlichen nicht öffentlichen Informationen der oder über die Gesellschaft
Kenntnis haben ("Insider"), dürfen weder unmittelbar noch über
Familienmitglieder oder sonstige Personen oder Rechtspersönlichkeiten:
-
wesentliche nicht öffentliche Informationen Dritten außerhalb der
Gesellschaft, einschließlich Familienmitgliedern und Freunden, weitergeben,
entsprechende Tips geben oder diese veröffentlichen.
Der genannte Kauf, Verkauf oder Handel mit Wertpapieren kann
bestraft werden mit Disziplinarmaßnahmen bis einschließlich der Kündigung des
Beschäftigungsverhältnisses, mit Zivilklagen, welche zu Strafen von bis zu
dreimal dem Betrag des durch den Insider-Handel oder Börsentip erzielten Gewinns
oder vermiedenen Verlusts führen können, oder Strafverfahren, welche zu Geld-
oder Haftstrafen führen können.
Wenn Sie von etwas Kenntnis erhalten, wovon Sie meinen, daß
es sich um eine Insider-Information handelt und Sie die Art dieser Information
erörtern möchten, sollten Sie Einsicht nehmen in die "Insider-Handel- und
Vertraulichkeits-Richtlinie" der Gesellschaft sowie Ihren Vorgesetzten und
die Interne Rechtsabteilung um Rat bitten, bevor Sie mit einem Wertpapier
irgendeiner Gesellschaft Geschäfte tätigen (oder anderen entsprechende Tips
geben).
Beispiele von Informationen, die unter bestimmten Umständen
möglicherweise als wesentliche nicht öffentliche Informationen betrachtet werden
können, sind:
-
nicht veröffentlichte Jahres-, Vierteljahres- oder
Monats-Finanzergebnisse, Änderungen bei Gewinn oder Gewinnerwartungen oder
unerwartete oder ungewöhnliche Gewinne oder Verluste bei wesentlichen
Geschäften;
-
nicht veröffentlichte Verhandlungen und Vereinbarungen
hinsichtlich Fusionen, Zulassungen, Joint Ventures, Übernahmen,
Veräußerungen, Unternehmenszusammenschlüssen oder Angeboten aufgrund von
Ausschreibungen;
Wertpapiere einer anderen Gesellschaft
Die gleiche Richtlinie gilt auch für durch eine andere
Gesellschaft ausgegebene Wertpapiere, wenn Sie wesentliche nicht veröffentlichte
Informationen hinsichtlich dieser Gesellschaft im Rahmen Ihres
Beschäftigungsverhältnisses oder Ihrer Verbindung zu der Gesellschaft erhalten
haben.
Handel nach Veröffentlichung
Wenn wesentliche Informationen veröffentlicht wurden, muß es jeder Insider
bis zum dritten Geschäftstag, nach dem die Informationen veröffentlicht wurden,
unterlassen, die fraglichen Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen, um den
Märkten Zeit zu geben, die Informationen aufzunehmen. Handel mit Aktien der
Gesellschaft durch Mitarbeiter ist ab zehn Geschäftstagen vor dem Ende jedes
Geschäftsquartals (31. Juli, 31. Oktober, 31. Januar, 30. April) bis zum dritten
Geschäftstag nach der Veröffentlichung der Gewinne der Gesellschaft für das
betreffende Quartal nicht gestattet.
SCHUTZ VERTRAULICHER INFORMATIONEN
Vertrauliche und gesetzlich geschützte Informationen
Vertrauliche Informationen umfassen sämtliche nicht
öffentliche Informationen, die möglicherweise Wettbewerbern zu einem unfairen
Vorteil verhelfen könnten oder für die Gesellschaft oder ihre Kunden schädlich
sein könnten, falls sie veröffentlicht würden. Vertrauliche und gesetzlich
geschützte Informationen über die Gesellschaft oder ihre Geschäftspartner sind
Eigentum der Gesellschaft und müssen streng vertraulich behandelt werden. Sie
dürfen Dritten nicht offengelegt oder mit diesen erörtert werden. Sie schließen
Informationen hinsichtlich der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft, ihrer
Produkte, Prozesse und Dienstleistungen ein. Sie können auch Informationen
hinsichtlich Forschung, Entwicklung, Erfindungen, Geschäftsgeheimnisse,
geistiges Eigentum jeder Art und Form, Daten, Geschäftspläne, Marketing-Strategien,
Ingenieurleistungen, Vertragsverhandlungen, Inhalte des Intranets der
Gesellschaft und Geschäftsmethoden oder Geschäftspraktiken umfassen.
Wir sind alle verantwortlich für den Schutz der Informationen
der Gesellschaft und die Einhaltung festgelegter Sicherheitskontrollen und -maßnahmen.
Wir müssen darauf achten, daß wir vertrauliche Informationen nicht verlieren,
verlegen oder unbeaufsichtigt lassen. Wir sollten solche Informationen nicht an
Orten zurücklassen, die für andere leicht zugänglich sind, wie z.B. offene
Dateien auf Computern oder Faxgeräten, Fotokopierern usw., und wir sollten sie
auch nicht leichtsinnig dort erörtern, wo möglicherweise Dritte mithören können.
Alle gesetzlich geschützten, sich auf die Gesellschaft
beziehenden Informationen, die von einem Mitarbeiter vor oder während seines
Beschäftigungsverhältnisses bei der Gesellschaft erlangt oder einem Mitarbeiter
zur Verfügung gestellt wurden, sind Eigentum der Gesellschaft und dieser
zurückzugeben, wenn das Beschäftigungsverhältnis endet oder, auf Aufforderung,
zu jedem anderen Zeitpunkt, es sei denn, es wäre schriftlich etwas anderes
vereinbart worden.
Dritten gehörende vertrauliche Informationen
Ebenso wie wir unsere eigenen vertraulichen Informationen
schützen, müssen wir die Vertraulichkeit von Informationen wahren, die uns von
Dritten, wie z.B. Partnern, Lieferanten, Unternehmern, Wettbewerbern usw.,
vertraulich zur Verfügung gestellt wurden. Unsere Mitarbeiter sollten sich mit
der Internen Rechtsabteilung abstimmen, um sicherzustellen, daß entsprechende
Vereinbarungen vorhanden sind, bevor sie vertrauliche Informationen Dritter
entgegennehmen. Diese Vereinbarungen müssen Ausgewogenheit zwischen dem Wert der
erhaltenen Informationen auf der einen Seite und den logistischen und
finanziellen Kosten der Wahrung der Vertraulichkeit der Informationen sowie den
Einschränkungen der Geschäftschancen der Gesellschaft auf der anderen Seite
berücksichtigen. Des weiteren darf keine vertrauliche Information, die Sie
möglicherweise von Dritten erhalten haben, wie z.B. einem früheren Arbeitgeber,
der Gesellschaft offengelegt oder von dieser genutzt werden, solange die
genannte Information vertraulich ist. Nicht angeforderte vertrauliche
Informationen, welche der Gesellschaft angetragen werden, sollten abgelehnt,
wenn möglich an den Absender zurückgegeben und, falls sie über das Internet
erhalten wurden, gelöscht werden.
Schutz des geistigen Eigentums Dritter
Wir dürfen urheberrechtlich geschützte Software, Dokumentation oder sonstige
im Eigentum Dritter stehende Materialien nicht ohne eine gültige Lizenz oder
sonstige vorherige Genehmigung des Rechteinhabers reproduzieren, verteilen oder
verändern. Nur rechtmäßig erworbene Original-Software darf auf einem Computer
der Gesellschaft installiert werden. Für weitere Details hinsichtlich der
Verwendung nicht lizenzierter Software und Software-Piraterie konsultieren Sie
die Richtlinie "Verwendung von nicht lizenzierter Software ("Software-Piraterie")"
der Gesellschaft auf der Intranet-Seite der Gesellschaft. Urheberrechtsgesetze
schützen möglicherweise Informationen, die auf eine Website gesetzt werden.
Soweit eine Website nicht die Erlaubnis gibt, den Internet-Inhalt
herunterzuladen, haben wir im allgemeinen nur das gesetzliche Recht, in den
Inhalt Einsicht zu nehmen. Wenn Sie bestimmte Website-Inhalte herunterzuladen
und zu verteilen wünschen, jedoch keine Erlaubnis hierfür haben, oder wenn sich
sonstige Fragen hinsichtlich Urheberrechtsgesetzen ergeben, sprechen Sie sich
bitte mit der Internen Rechtsabteilung ab.
BEZIEHUNGEN ZU REGIERUNGSSTELLEN
Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien
Die Beachtung von Gesetzen sowohl dem Buchstaben als auch dem
Geiste nach ist eines der Fundamente, auf denen die ethischen Richtlinien
unserer Gesellschaft aufbauen. Sämtliche Mitarbeiter müssen einschlägige
regierungsamtliche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien respektieren und
einhalten. Es liegt in der persönlichen Verantwortlichkeit jedes Mitarbeiters,
sich an die von den genannten Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien
vorgegebenen Standards und Einschränkungen zu halten. Es ist wichtig, daß Sie
Rat bei Vorgesetzten, Managern oder sonstigem geeigneten Personal suchen, falls
Sie hinsichtlich der Gesetze, Verordnungen und Richtlinie, die für die
Geschäftstätigkeit der Gesellschaft gültig sind, Fragen haben.
Einreichen von Meldungen an Behörden
Berichte oder Informationen, die bundesstaatlichen,
einzelstaatlichen, lokalen oder ausländischen Regierungsbehörden im Namen der
Gesellschaft zur Verfügung gestellt werden, müssen richtig, vollständig und
präzise sein. Jede Unterlassung, Falschdarstellung oder mangelnde Aufmerksamkeit
in Detailfragen könnte zu einer Übertretung von Meldegesetzen, -Verordnungen
oder -Richtlinien führen.
Anti-Boykott-Gesetze
Die Gesellschaft muß Anti-Boykott-Gesetze einhalten, die uns
untersagen, an einem Boykott eines Landes oder von Geschäftsbetrieben innerhalb
eines Landes teilzunehmen, und die auch von uns verlangen, den Behörden jede
Aufforderung zu melden, an einem solchen Boykott teilzunehmen. Untersagtes
Verhalten umfaßt Aufforderungen seitens eines Kunden, Geschäfte mit der
Regierung, Geschäftsbetrieben oder Bürgern eines bestimmten Landes nicht zu
tätigen, Aufforderungen, bestimmte Informationen hinsichtlich der
Geschäftstätigkeit der Gesellschaft in dem betreffenden Land zu liefern, oder
Aufforderungen, jedwede andere Maßnahmen zur Unterstützung eines von den
Vereinigten Staaten nicht anerkannten Boykotts zu ergreifen. Das Anti-Boykott-Gesetz
sieht bei bestimmten als Beihilfe zu einem Boykott betrachteten Maßnahmen
Sanktionen vor, die zivilrechtliche und strafrechtliche Strafen und Verlust von
Steuervorteilen einschließen.
Wenn Sie eine solche Aufforderung erhalten, melden Sie es
Ihrem Vorgesetzten. Wir werden auch keine Geschäfte mit Regierungen,
Rechtspersönlichkeiten, Organisationen oder natürlichen Personen tätigen, soweit
dies durch einschlägige Gesetze verboten ist. Für weitere Informationen über
diese Gesetze kontaktieren Sie die Interne Rechtsabteilung der Gesellschaft.
Schmiergelder und Gesetz über korrupte Praktiken im
Ausland (Foreign Corrupt Practices Act)
Das Gesetz über korrupte Praktiken im Ausland (das "FCPA")
der Vereinigten Staaten verbietet es, unmittelbar oder mittelbar ausländischen
Regierungsbeamten oder ausländischen politischen Kandidaten werthaltige Sachen
zukommen zu lassen, um Geschäfte tätigen zu können. Entsprechend dürfen
Vermögensgegenstände der Gesellschaft einem ausländischen Beamten, einer
ausländischen politischen Partei oder einem Kandidaten für ein ausländisches
politisches Amt zum Zwecke der Beeinflussung der ausländischen Person
dahingehend, für eine Person Geschäfte zu beschaffen oder zu sichern oder dieser
Geschäfte zuzuführen, nicht unmittelbar oder mittelbar durch einen Mitarbeiter,
dazu gehören in unserem Namen handelnde Agenten, angeboten werden. Jeder, der
ein Schmiergeld bezahlt, kann die Gesellschaft und sich selbst zivilrechtlichen
und strafrechtlichen Strafen aussetzen. Die Gesellschaft untersagt nicht
gebotene Zahlungen für ihre sämtlichen Aktivitäten, unabhängig davon, ob diese
Aktivitäten mit Regierungen oder auf dem Privatsektor stattfinden. Wenn Sie
irgendwelche Angebote von Geld oder Geschenken erhalten, die darauf abzielen,
eine Geschäftsentscheidung zu beeinflussen, sollte dies sofort Ihrem
Vorgesetzten oder der Internen Rechtsabteilung gemeldet werden.
In einigen Ländern verbieten bestimmte Gesetze ein bestimmtes
Verhalten hinsichtlich unüblicher oder irregulärer Zahlungen. Diese Gesetze
mögen in der Praxis nicht durchgesetzt werden. Trotz lokaler Rechts- oder
Durchsetzungspraktiken sind diese Zahlungen in den Vereinigten Staaten illegal
und nach diesem Kodex nicht akzeptabel.
Das FCPA verbietet auch das wissentliche Verfälschen von
Büchern und Aufzeichnungen einer Firma oder das wissentliche Umgehen oder
Unterlassen der Umsetzung von buchhalterischen Kontrollen. An Auslandsgeschäften
beteiligte Mitarbeiter müssen mit dem FCPA und ähnlichen Gesetzen, die unseren
Geschäftsbetrieb in anderen Ländern, in denen wir Geschäfte tätigen, regeln,
vertraut sein.
Eine detaillierte Beschreibung des Gesetzes über korrupte Praktiken im
Ausland steht auf der Intranet-Seite der Gesellschaft zur Verfügung. Bitte
machen Sie sich mit den Vorgaben des FCPA vertraut.
FAIRE HANDELSPRAKTIKEN
Fairer Umgang mit anderen
Wir blicken auf eine Geschichte des Erfolgs durch ehrlichen
geschäftlichen Wettbewerb zurück. Wir streben nach Vorteilen im Wettbewerb durch
überlegene Leistung, nicht durch unethische oder illegale Geschäftspraktiken.
Jeder Mitarbeiter sollte sich bemühen, die Rechte der Kunden, Verkäufer,
Wettbewerber und anderer Mitarbeiter der Gesellschaft zu respektieren und mit
diesen fairen Umgang pflegen. Kein Mitarbeiter darf sich zulasten einer anderen
Person durch Manipulation, Verschweigen, Mißbrauch von vertraulicher
Information, Falschdarstellung von wesentlichen Tatsachen oder irgendwelche
sonstigen unfairen Geschäftspraktiken unfaire Vorteile verschaffen.
Kartell- und Gesetze gegen
unlauteren Wettbewerb
Jede Vereinbarung, Abmachung oder jedes Arrangement
ausdrücklicher oder implizierter, förmlicher oder informeller Art zur
Einschränkung des Handels und des Wirtschaftsverkehrs wird durch Kartell-Gesetze
verboten. Es ist die Politik der Gesellschaft, energisch Wettbewerb zu treiben
und gleichzeitig sowohl den Buchstaben wie auch den Geist dieser Gesetze
einzuhalten. Sie müssen die Kartell-Gesetze verstehen und einhalten, da sie auf
Ihre Tätigkeiten und Entscheidungen möglicherweise Einfluß haben können.
Wettbewerbswidriges Verhalten in Verletzung der Kartell-Gesetze kann zu
strafrechtlichen Strafen sowohl für Sie als auch für die Gesellschaft führen.
Entsprechend sollten jedwede Fragen hinsichtlich der Einhaltung von
Kartell-Gesetzen oder Ihrer Verantwortlichkeiten nach dieser Richtlinie der
Internen Rechtsabteilung der Gesellschaft vorgetragen werden. Einige der
häufigsten Problemgebiete im Kartellbereich werden nachstehend erörtert. Eine
detailliertere Erörterung der Kartell-Richtlinien der Gesellschaft steht in dem
"Antitrust Compliance Manual" auf der Intranet-Seite der Gesellschaft zur
Verfügung.
Lieferanten und Verkäufer
Sämtliche Ankäufe von Waren und Dienstleistungen müssen auf
der Grundlage von Qualität, Service, Preis und Eignung erfolgen. Die
Gesellschaft bemüht sich, für beide Seiten vorteilhafte und langfristige
Beziehungen mit ihren Lieferanten und Verkäufern auf der Grundlage dieser
Faktoren herzustellen. Während die Gesellschaft möglicherweise ihre Produkte an
Lieferanten verkauft, verstößt es gegen die Politik der Gesellschaft, einen
Lieferanten darum zu ersuchen, unsere Produkte als Vorbedingung für die
Abwicklung von Geschäften mit dem betreffenden Lieferanten zu fördern. Dies ist
als "Reziprozität" bekannt.
Kunden
Der gesamte Umgang mit Kunden und potentiellen Kunden muß
fair und korrekt sein. Die Gesellschaft akquiriert Geschäft und hält es wegen
der hohen Qualität ihrer Produkte und Dienstleistungen und wegen ihrer
wettbewerbsfähigen Preise. Einen Kunden aufzufordern, ein Produkt zu kaufen, um
ein weiteres Produkt zu erhalten, entspricht im allgemeinen nicht der Politik
der Gesellschaft. Dies ist als "Verbundgeschäft" (tying) bekannt. Bestimmte
Bündelungen oder Zusammenfassungen von Produkten sind manchmal zulässig, sollten
jedoch vor der Umsetzung von der Internen Rechtsabteilung genehmigt werden.
Wettbewerber/Wettbewerbspraktiken
Es widerspricht der Politik der Gesellschaft, mit
Wettbewerbern über den Preis zu diskutieren oder zu kommunizieren oder über
Angelegenheiten, die die Preisgestaltung beeinflussen, einschließlich Kosten,
Kreditbedingungen, Zuordnung von Märkten, Geographien, Kunden oder
Geschäftszweige.
Exklusivgeschäfte
Verträge, mit denen Käufer oder Verkäufer aufgefordert werden,
nur mit einer Partei Geschäfte zu treiben, können Gegenstand intensiverer
kartellrechtlicher Überprüfung sein als nicht-exklusive Arrangements, je nachdem,
welchen Marktanteil die involvierten Parteien halten. Eine vorherige Genehmigung
seitens der Rechtabteilung sollte beschafft werden, bevor irgendeine Art von
Exklusivvertrag von der Gesellschaft abgeschlossen wird.
Monopolisierung
Der Besitz eines signifikanten Anteils an einem bestimmten
Marktsegment bzw. einer "Marktmacht" ist nicht illegal. Monopolisierung bedeutet
das Erreichen oder das Aufrechterhalten von Marktmacht durch mißbräuchliche
Taktiken. Entsprechend müssen Mitarbeiter jede Taktik vermeiden, die so
ausgelegt werden könnte, als sei sie dazu bestimmt, Wettbewerb auszuschließen
oder zu vernichten.
Regierungsvertreter
Von Zeit zu Zeit hat die Gesellschaft Geschäfts- oder
aufsichtsrechtliche Kontakte mit bundesstaatlichen, einzelstaatlichen, lokalen
und ausländischen Regierungsstellen und Vertretern. Es ist Mitarbeitern
untersagt, Beamten, Mitarbeitern oder Agenten irgendeiner Regierungsstelle, mit
der die Gesellschaft Geschäfte tätigt, Geschäfte zu tätigen anstrebt oder eine
aufsichtsrechtliche Beziehung hat, irgendwelche Wertsachen anzubieten oder von
diesen irgendwelche Wertsachen anzunehmen.
INVESTORENBEZIEHUNGEN UND ÖFFENTLICHE
ANGELEGENHEITEN
Es ist sehr wichtig, daß die den Finanzmärkten gelieferten
Informationen über die Gesellschaft sowohl richtig als auch konsistent sind. Aus
diesem Grund ist die Finanzabteilung des Unternehmens verantwortlich für die
öffentliche Kommunikation mit Aktionären, Analysten, den Medien,
Gebietskörperschaften, Regierungsbeamten und sonstigen interessierten
Mitgliedern der Finanzwelt. Nachrichten, von denen erwartet werden kann, daß sie
Investoren beeinflussen oder einen Einfluß auf den Markt für Gerber-Aktien haben,
dürfen lediglich durch dafür bestimmte Vertreter in der Finanzabteilung des
Unternehmens veröffentlicht werden. Die Finanzabteilung des Unternehmens dient
als Sprecher sowohl bei Routine- als auch bei außergewöhnlichen Situationen.
FINANZ- UND RECHNUNGSLEGUNGSPRAKTIKEN
Richtigkeit von Firmenaufzeichnungen
Wir verlassen uns alle auf die Richtigkeit und
Vollständigkeit unserer Geschäftsunterlagen, um präzise Rechnungswerke zu
erstellen, Managemententscheidungen zu treffen und den Geschäftsbetrieb der
Gesellschaft zu analysieren. Die Gesellschaft und jede ihrer
Tochtergesellschaften sind verantwortlich für die Führung von Büchern,
Aufzeichnungen bzw. Konten, die in angemessener Detaillierung die Transaktionen
und die Verfügung über die Vermögensgegenstände der Gesellschaft richtig und
angemessen wiedergeben. Wir müssen unsere Bücher entsprechend allgemein
akzeptierten Rechnungslegungsgrundsätzen, entsprechend dem System interner
Prüfungen der Gesellschaft und sämtlichen aufsichtrechtlichen Erfordernissen
führen, die für eine multinationale an der Börse gehandelte US-Gesellschaft
gelten.
Während viele unserer Mitarbeiter möglicherweise nicht mit
Buchführungsprozeduren vertraut sind, obliegt es gleichwohl jedem Mitarbeiter,
sicherzustellen, daß jede Geschäftsaufzeichnung, mit der er zu tun hat, richtig,
vollständig und zuverlässig ist. Viele dieser Aufzeichnungen sind für die
Führung unseres Geschäftes von wesentlicher Bedeutung. Falsche, irreführende
oder unvollständige Informationen unterminieren die Fähigkeit der Gesellschaft,
richtige Entscheidungen über Ressourcen, Mitarbeiter und Programme zu fällen,
und in einigen Fällen verletzt dies das Gesetz. Es liegt in der
Verantwortlichkeit jedes Mitarbeiters, sämtliche Berichte, Vouchers, Rechnungen,
Zeitaufzeichnungen, Lohnlisten und Dienstleistungsaufzeichnungen, Meß- und
Performanceaufzeichnungen und sämtliche sonstigen wesentlichen Daten sorgfältig
und ehrlich anzufertigen.
Veröffentlichungspolitik und -kontrollen
Der nachhaltig ausgezeichnete Ruf der Gesellschaft hängt von
unserer vollen und umfassenden Offenlegung wichtiger Informationen über die
Gesellschaft ab, die auf dem Aktienmarkt verwendet werden. Unsere finanziellen
und nicht-finanziellen Veröffentlichungen und Meldungen bei der Börsenaufsicht
("SEC") und bei anderen öffentlichen Mitteilungen seitens der Gesellschaft
müssen angemessen, präzise, aktuell und verständlich sein. Der
Veröffentlichungsprozeß ist dazu bestimmt, wesentliche Informationen, wie sie
von allen einschlägigen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien gefordert werden,
aufzuzeichnen, zu verarbeiten, zusammenzufassen und zu berichten. Mitarbeiter,
die in diesen Prozeß involviert sind, sind dafür verantwortlich, sich ständig
hinsichtlich der auf die Gesellschaft anwendbaren Veröffentlichungserfordernisse
auf dem laufenden zu halten.
Es widerspricht der Politik der Gesellschaft, wissentlich
gegenüber anderen innerhalb oder außerhalb der Gesellschaft, einschließlich der
externen Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft, wesentliche Fakten hinsichtlich der
Gesellschaft falsch darzustellen oder wegzulassen. Ein angemessenes Berichten
von zuverlässiger, wahrhaftiger und präziser Information ist ein komplexer
Prozeß, der die Zusammenarbeit zwischen vielen Abteilungen und Disziplinen
involviert. Wir müssen alle zusammenwirken, um sicherzustellen, daß zuverlässige,
wahrhaftige und präzise Informationen der Öffentlichkeit mitgeteilt werden.
Aufbewahrung von Aufzeichnungen
Die Gesellschaft hat Richtlinien für die Aufbewahrung von
Dokumenten entwickelt, um Aufbewahrungsfristen für Aufzeichnungen festzulegen,
die im normalen Geschäftsgang geschaffen oder erhalten werden. Eine Aufzeichnung
ist, unabhängig vom physischen Format, jede Information, die bei der Bearbeitung
von Geschäften der Gesellschaft geschaffen oder empfangen wurde. Das physische
Format einer Aufzeichnung umfaßt papiergebundene Kopien, elektronische Formen,
Magnetband, Disketten, Audio, Video, optische Abbildungen usw. Jede Abteilung
ist verantwortlich für die Pflege, das Auffinden, den Transfer und die
Vernichtung ihrer Aufzeichnungen entsprechend den festgelegten Ablageverfahren,
den Übersichten und Verfahren für Aufbewahrungsfristen. Die detaillierten
Aufbewahrungsrichtlinien der Gesellschaft für Aufzeichnungen stehen auf der
Intranet-Seite der Gesellschaft zur Verfügung.
Die Veränderung, Vernichtung oder Verfälschung von Dokumenten
und Aufzeichnungen der Gesellschaft kann eine Straftat darstellen. Das
Vernichten oder Verändern von Dokumenten mit der Absicht, ein anhängiges oder
erwartetes regierungsamtliches Verfahren zu behindern, ist eine Straftat und
könnte zu hohen Geldstrafen und zur Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe führen.
Die Vernichtung oder Verfälschung von Dokumenten in anderen Zusammenhängen kann
zu einer Verletzung der bundesstaatlichen Wertpapiergesetze oder zur Behinderung
der Justiz führen.
Vor der Vernichtung irgendwelcher Dokumente oder
Aufzeichnungen sollten Sie die Dokumentenaufbewahrungs-Richtlinien der
Gesellschaft einsehen. Wenn die Richtlinie nicht klar ist, Fragen entstehen oder
wenn es ein anhängiges oder erwartetes amtliches Verfahren gibt, dann muß die
Interne Rechtsabteilung eine schriftliche Genehmigung für jedwede Vernichtung
von Dokumenten liefern.
Sicherung von Firmenvermögen
Wir haben eine Verpflichtung und Verantwortlichkeit gegenüber
Investoren, das Vermögen der Gesellschaft zu schützen. Sie sind persönlich
verantwortlich und rechenschaftspflichtig für die ordnungsgemäße Ausgabe von
Geldern der Gesellschaft, einschließlich Geldern, die für Reiseaufwendungen oder
für Kundenbewirtung ausgegeben werden. Sie sind auch verantwortlich für die
angemessene Nutzung von Vermögensgegenständen, über die Sie die Kontrolle haben,
dies gilt sowohl für die Vermögensgegenstände der Gesellschaft als auch für
Gelder der Gesellschaft bzw. Vermögen, das Kunden oder Dritte Ihnen zur
Verwahrung anvertraut haben. Es wird von Ihnen erwartet, daß Sie diese Sachen in
gutem Zustand halten, solange sie sich in Ihrem Besitz befinden.
Vermögensgegenstände der Gesellschaft sollten unabhängig von deren Zustand oder
Wert lediglich für legitime Geschäftszwecke der Gesellschaft verwendet werden
und nicht ohne entsprechende Genehmigung verkauft, verliehen oder weggeben
werden.
Finanzieller Verhaltens- und Ethik-Kodex für den
Obersten Unternehmensleiter (Chief Executive Officer – CEO) und Leitende
Funktionsträger des Finanzbereiches
In Ergänzung zu den Bestimmungen des vorliegenden Kodex
hinsichtlich ethischen Verhaltens, Interessenkonflikten und Einhaltung von
Gesetzen, an die auch dieser Personenkreis gebunden ist, hat die Gesellschaft
speziell für unsere hochrangigen Funktionsträger im Finanzbereich einen "Finanziellen
Verhaltens- und Ethik-Kodex für den Obersten Unternehmensleiter und Leitende
Funktionsträger des Finanzbereiches" (den "Finanz-Kodex") aufgestellt. Der
Finanz-Kodex behandelt ehrliches und ethisches Verhalten, einschließlich der
Vermeidung von Interessenkonflikten; vollständige, angemessene, richtige,
aktuelle und verständliche Information in periodischen, von der Gesellschaft
eingereichten Berichten; Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien;
das rechtzeitige Berichten von Verletzungen des Finanz-Kodex und persönliche
Rechenschaftspflicht für die Einhaltung des Finanz-Kodex. Der Finanz-Kodex kann
auf der Website der Gesellschaft eingesehen werden.
Verpflichtung zum Bericht von fragwürdigen
Buchhaltungs- oder Revisionsangelegenheiten
Sämtliche Mitarbeiter sind verantwortlich für die Meldung
etwaiger fragwürdiger Situationen oder Sorgen hinsichtlich der Buchhaltung, der
internen Buchprüfungen bzw. Revisionsangelegenheiten der Gesellschaft, die zu
ihrer Kenntnis gelangen. Sie sollten die richtigen Fragen zur rechten Zeit
stellen, wenn Ihnen Situationen, wie z.B. die folgenden, zur Kenntnis gelangen:
Falls irgendwelche Fragen oder Sorgen dieser Art entstehen,
sollten Sie dies Ihrem Management oder einer der mit der Einhaltung von
Vorschriften befaßten Stellen der Gesellschaft, wie z.B. der Internen
Rechtsabteilung oder dem Direktor Interne Revision (Corporate Audit Director)
entsprechend den Verfahren melden, die in der "Richtlinie für den Umgang mit
Beschwerden" dargestellt werden.
BESCHÄFTIGUNGSRICHTLINIEN
Gerechte Beschäftigungsbedingungen
Ihr persönlicher Einsatz, Ihre Kreativität, Geschicklichkeit
und Energie als Gerber-Mitarbeiter sind für unsere führende Position auf den
Märkten, die wir bedienen, und für unseren nachhaltigen geschäftlichen Erfolg
von entscheidender Bedeutung. Um die berufliche Entwicklung und die
Zufriedenheit unserer Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu maximieren, empfehlen wir
einen Teamwork-Ansatz. Ihr Erfolg als Teil dieses Teams hängt von Ihrem Beitrag
ab und von Ihrer Fähigkeit, mit Ihren Arbeitskollegen und Vorgesetzten
vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Die Achtung der Rechte und Würde anderer und
der Einsatz für das Wohlergehen unserer Gesellschaft sind wesentlich. Jeder muß
die Rechte anderer respektieren, während wir als Team an der Erreichung unserer
Ziele arbeiten. Um als Teil eines Teams optimal zu funktionieren, müssen Sie
vertrauenswürdig und um hohe Leistungsstandards bemüht sein. Die Beziehungen
zwischen Fachabteilungen erfordern ebenfalls Teamarbeit.
Die Gesellschaft schätzt eine vielfältige Mitarbeiterschaft.
Um den gegenseitigen Respekt unter unseren Mitarbeitern zu fördern und eine
Umgebung zu schaffen, in der Sie Ihr Potential maximieren können, haben wir die
folgenden Richtlinien für Beschäftigungsverhältnisse umgesetzt:
-
keine Diskriminierung auf der Grundlage von Rasse,
Religion, ethnischer Zugehörigkeit, nationaler Herkunft, Hautfarbe,
Geschlecht, Alter, Staatsbürgerschaft, Veteranstatus, Familienstand,
sexueller Orientierung, Behinderung oder eines irgendeines sonstigen von
Gesetz wegen mit Verboten belegten Sachverhalts;
-
Respekt für den Anspruch sämtlicher Mitarbeiter auf Würde
und persönliche Privatsphäre, indem keine vertraulichen Informationen zum
Arbeitsverhältnis, einschließlich geschützter gesundheitlicher Daten,
unnötigerweise offengelegt werden.
Verbotene Belästigung
Sexuelle Belästigung jeder Art ist streng verboten. Folgendes
widerspricht der Politik der Gesellschaft: nicht willkommenes sexuelles Flirten,
Avancen oder Angebote; verbale Angriffe sexueller Art; subtiler Druck oder
Aufforderung zu sexuellen Aktivitäten; unnötiges Berühren einer Person;
graphische oder verbale Kommentare über jemandes Körper; sexuell herabsetzende
Worte zur Beschreibung einer Person; das Zurschaustellen von sexuell suggestiven
Gegenständen oder Bildern am Arbeitsplatz; eindeutig sexuelle oder beleidigende
Witze oder körperliche Angriffe. Harmlose Kommentare hinsichtlich des Aussehens
einer Person sind nicht schon an sich unangemessen. Beispielsweise ist es nicht
unangemessen, einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter zu sagen, daß ein
bestimmtes Kleid oder Anzug schön aussieht. Jedoch kann die Art, in der
Kommentare abgegeben werden, oder ihr Inhalt, wenn er sexuelle Andeutungen
enthält oder sonstwie beleidigend ist, möglicherweise gesetzeswidrig.
Ebenso schaffen rassistische oder sonstige Formen der
Belästigung, einschließlich rassistisch herabsetzende Formulierungen oder
Verhaltensweisen, eine feindselige oder beleidigende Atmosphäre am Arbeitsplatz
und werden nicht toleriert.
Bei Einstellungsgesprächen ist es im allgemeinen verboten,
Fragen zu stellen, die geeignet sind, einen Bewerber als Angehörigen einer
bestimmten Rasse, Hautfarbe, Religion, Glaubensrichtung usw. zu identifizieren.
Einige Beispiele dafür, wonach wir nicht fragen dürfen, sind:
-
Rasse, Glaube, Religion, Hautfarbe, nationale Herkunft, Vorfahren, Alter
oder Familienstand;
-
Zugehörigkeiten zu privaten Organisationen oder
politischen Organisationen, Clubs, gesellschaftlichen Freundeskreisen, Logen
oder sonstigen Organisationen unter Ausschluß von beruflichen Handels- oder
Dienstleistungsorganisationen (können Religion oder Glauben identifizieren);
-
Staatsangehörigkeit eines Bewerbers, außer insoweit als
dies notwendig ist, um festzustellen, ob es der Status des Bewerbers ihm
ermöglicht, in dem betreffenden Land zu arbeiten;
Es ist wichtig daran zu denken, daß die gesetzlichen
Einschränkungen dessen, was gefragt werden darf, sich auch auf mündliche
Befragung während eines Gespräches erstrecken. Wichtig ist, nicht nach
Informationen zu fragen, die Sie von Gesetz wegen nicht erfragen dürfen.
Abgesehen davon, daß sie gesetzwidrig sind, sind
Belästigungen und Diskriminierungen extrem störend und laufen der Mission der
Gesellschaft zuwider. Die Gesellschaft wird durchgreifende Maßnahmen treffen, um
dafür zu sorgen, daß es nicht zu Belästigungen und Diskriminierungen kommt.
Verletzungen dieser Richtlinie führen zu Disziplinarmaßnahmen, die
gegebenenfalls die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses einschließen.
Das Gesetz schützt Menschen, die sich über diskriminierende
oder belästigende Praktiken beschwert haben. Es ist ungesetzlich, jemanden zu
diskriminieren, weil er sich einer ungesetzlichen diskriminierenden Praktik
widersetzt oder weil er eine Klage erhoben, als Zeuge ausgesagt oder sich an
einer Ermittlung, einem Verfahren oder einer Anhörung beteiligt hat, bei der es
um einen Diskriminierungs- oder Belästigungsvorwurf ging.
Falls beispielsweise ein Bewerber erwähnen sollte, daß er
wegen einer behaupteten Diskriminierung im Streit mit einem früheren Arbeitgeber
liegt, sollten Sie die Angelegenheit weder weiter diskutieren noch Ihre
Bewertung des Bewerbers auf diesem Wissen aufbauen.
Selbstverständlich ist es ungesetzlich, Vergeltungsmaßnahmen
gegen einen Mitarbeiter zu ergreifen, der sich über eine verbotene Praktik
beschwert hat, oder gegenüber einem anderen Mitarbeiter, der die Beschwerde
unterstützt hat.
Beschäftigung von Verwandten und persönliche
Beziehungen unter Arbeitskollegen
Um Interessenkonflikte zu vermeiden, rät die Gesellschaft
davon ab, enge Verwandte im gleichen Geschäftsbereich zu beschäftigen. Jedoch
ist die Beschäftigung von Verwandten von Mitarbeitern durch die Gesellschaft
zulässig, soweit die Qualifikation für die Position gegeben ist und nach
Auffassung der Gesellschaft die Beschäftigung des Verwandten keinen
tatsächlichen oder vermuteten Interessenkonflikt schaffen wird.
Manager, die zu irgendeinem Zeitpunkt den Wunsch haben,
eigene Verwandte, Verwandte von anderen Managern oder irgendeinen Mitarbeiter,
zu dem sie eine persönliche Beziehung haben, anzustellen, zu versetzen, zu
befördern, für diesen Leistungsbewertungen durchzuführen, seine Vergütung bzw.
Sonderleistungen festzusetzen oder bei der Bewertung derselben, ganz gleich für
welchen Zweck, mitzuwirken, müssen die vorherige schriftliche Genehmigung ihres
Vorgesetzten und des Geschäftsführenden Direktors der Personalabteilung erhalten.
In Fällen, bei denen die zweite Überprüfungsebene (bzw. die höhere
Überprüfungsebene, soweit Prämien nach Incentive-Plänen der Gesellschaft
möglicherweise empfohlen werden) einen Verwandten betreffen würden, wird der
überprüfende Verwandte dies an seinen unmittelbaren Vorgesetzten abgeben. Für
den Fall, daß der CEO der unmittelbare Vorgesetzte, die zweite Überprüfungsebene
bzw. die höhere Überprüfungsebene für einen Verwandten, wäre, wird der CEO die
Sache an den Präsidenten des Ausschusses Management, Entwicklung und Vergütung
abgeben, oder im Falle eines Konfliktes an ein anderes Mitglied des Ausschusses
ohne Konflikt. In Fällen, bei denen Mitglieder des Verwaltungsrates an
Entscheidungen teilnehmen würden, die die Zuständigkeiten, das Gehalt, den
Bonus, die Beförderung, besondere Leistungen aus dem Arbeitsverhältnis, Prämien
oder sonstige Laufbahnangelegenheiten berühren würden, bei denen es um einen
Verwandten geht, werden es sich die betreffenden Mitglieder des Verwaltungsrates
versagen, an den Erörterungen und der Abstimmung hinsichtlich der betreffenden
Entscheidung mitzuwirken.
Definition eines Verwandten
Der Ausdruck "Verwandter" umfaßt Ehegatten, Eltern,
Schwiegereltern, Kind, Großeltern, Enkel, Schwester/Bruder, Schwägerin/Schwager,
Tante/Onkel, Nichte/Neffe, und jede Person, zu der ein Mitarbeiter eine
persönliche Beziehung hat.
Definition einer persönlichen
Beziehung
Eine persönliche Beziehung schließt ein, ist aber nicht
begrenzt auf die folgenden Sachverhalte: regelmäßige Verabredungen, gemeinsamer
Haushalt bzw. Zusammenleben.
Mitteilung
Ein Mitarbeiter muß die Personalabteilung benachrichtigen,
wenn seine Beziehung zu einem anderen Mitarbeiter sich so verändert, daß sie der
obigen Definition von "Verwandten" entspricht, wonach dann die oben
beschriebenen Erfordernisse anwendbar werden. Wenn sich eine persönliche
Beziehung zwischen einem Manager und einem Untergebenen entwickelt, sind beide
Mitarbeiter verpflichtet, den entsprechenden Vorgesetzten zu informieren. Diese
Information bleibt vertraulich.
Umwelt, Gesundheit und Sicherheit
Die Gesellschaft setzt sich dafür ein, dass unser weltweites
Vermögen in einer Art und Weise verwaltet und gehandhabt wird, die die
menschliche Gesundheit und Sicherheit sowie die Umwelt schützt. Unsere Politik
ist es, in jeder wesentlichen Hinsicht einschlägige Gesundheits-, Sicherheits-
und Umweltschutzgesetze und Verordnungen einzuhalten, und auch von jedem
Mitarbeiter wird erwartet, daß er unsere Richtlinien, Programme, Standards und
Prozeduren einhält.
Computer und Kommunikationssysteme
Für geschäftliche Zwecke erhalten Mitarbeiter Telefone und
Computer-Workstations sowie Software, einschließlich Netzwerk-Zugang zu
Computersystemen, wie z.B. dem Internet und E-Mail, um die persönliche
Produktivität zu verbessern und gesetzlich geschützte Informationen in sicherer
und zuverlässiger Weise effizient zu verwalten.
Wie bei anderen Ausrüstungen und Vermögensgegenständen der
Gesellschaft sind wir alle verantwortlich für die sachgerechte Nutzung dieser
Vermögensgegenstände. Obwohl Sie gelegentlich die Firmencomputer und
Kommunikationssysteme verwenden dürfen, um persönliche Nachrichten zu versenden
oder zu empfangen, um auf Internet-Inhalte Zugriff zu nehmen, die nicht direkt
geschäftsbezogen sind, oder um persönliche Dokumente oder Dateien anzulegen,
werden Sie jedoch ersucht, diese Aktivitäten auf ein Minimum zu beschränken. Sie
brauchen die Genehmigung der Informations-Technologie-Abteilung, bevor Sie
irgendwelche Software auf einem Firmencomputer installieren oder einen
persönlichen Laptop an das Firmennetz anschließen.
Sie dürfen keine Ressourcen der Gesellschaft verwenden, um
Nachrichten, Bilder oder Materialien von unangemessener Art und Weise, anzulegen,
zu übertragen, abzuspeichern oder anzuzeigen. Die Gesellschaft betrachtet
folgendes als unangemessene Nutzung, ohne daß diese Auflistung abschließend wäre:
- nicht autorisierter Zugang oder versuchter Zugang zum Computersystem
oder den E-Mails eines anderen Mitarbeiters;
-
Übermittlung von vertraulicher oder gesetzlich
geschützter Geschäftsinformation der Gesellschaft an eine nicht autorisierte
Person oder Organisation;
-
jede Nutzung für persönlichen Gewinn oder Akquisition von
gewerblichen Geschäften, politischen Aktivitäten oder religiöse
Angelegenheiten;
-
jede Nutzung, die die Richtlinien oder die Praktiken der
Gesellschaft oder diesen Kodex verletzt, einschließlich, aber nicht
beschränkt darauf, irgendeine gesonderte Richtlinien der Gesellschaft
hinsichtlich der Nutzung von elektronischer Post, Internet-Zugang,
Akquisition, Chancengleichheit bei der Beschäftigung und rassistische,
sexuelle oder sonstige Belästigung;
-
jede vorsätzliche Nutzung, die bekanntermaßen einen
anderen Anwender bei der Nutzung des Internets einschränkt oder diese
verhindert;
-
wissentliches Senden oder Übermitteln jeder illegaler,
ungesetzlicher, drohender, mißbräuchlicher, diffamierender, explizit
sexueller oder sonstiger zu beanstandender Informationen oder Materialien
irgendeiner Art;
-
wissentliches Herunterladen, Hochladen, Senden,
Veröffentlichen, Übertragen, Reproduzieren oder Verteilen irgendwelcher
Informationen, Software oder sonstiger Materialien, die urheberrechtlich
geschützt sind, ohne Genehmigung bzw. ohne sich vorher die Erlaubnis des
Rechteinhabers zu beschaffen.
Elektronische Post
Elektronische Post ist ein zunehmend wichtigeres
Kommunikationsmittel, sowohl innerhalb der Gesellschaft als auch gegenüber
bestimmten autorisierten Empfängern außerhalb der Gesellschaft. Elektronische
Post, die von Vollzeitbeschäftigten, Teilzeitbeschäftigten oder
Drittunternehmern versandt oder erhalten wird, wird nicht anders behandelt als
sonstige Geschäftsaufzeichnungen oder Korrespondenz. Alle Arten von
Geschäftsaufzeichnungen unterliegen der Prüfung oder Offenlegungspflicht ohne
vorherige Ankündigung.
Es gibt mehrere Überlegungen, die Sie berücksichtigen sollten,
wenn Sie Firmen-E-Mail nutzen oder auf das Internet Zugriff nehmen:
-
E-Mail-Kommunikationen und Zugang zum Internet und aus
dem Internet erhaltene Informationen können eine permanente Aufzeichnung
schaffen, und das Löschen einer Nachricht in Ihrer Mailbox stellt nicht
sicher, daß die Nachricht beseitigt wurde oder daß sie selbst und angehängte
Information nicht durch andere Mittel aufgefunden werden kann.
-
E-Mails sollten trotz ihres Mediums in jeder Hinsicht und
für jeden Zweck als "Dokumente" betrachtet werden. Sie unterliegen
demzufolge den Dokumentenbeweisregeln sowohl in zivilrechtlichen Verfahren
als auch bei strafrechtlichen Ermittlungen, und einmal geschaffen,
unterliegen sie im Prinzip den Richtlinien der Gesellschaft für
Dokumenten-Aufbewahrung.
-
Als allgemeine Regel, übermitteln Sie niemals Nachrichten
per E-Mail, bei denen Sie den Wunsch haben, daß sie kein anderer als Ihr
beabsichtigter Empfänger einsehen kann.
Behandeln Sie elektronische Kommunikation mit der gleichen
Sorgfalt wie papiergebundene Kommunikationen. Diese Informationen sind
potentiell langlebig und können Gegenstand rechtlicher Ermittlungsverfahren sein.
Anwender sollten ihre elektronischen Daten bereinigen und dabei die Richtlinien
der Gesellschaft für die Aufbewahrung von Unterlagen beachten. Das Vernichten
von elektronischen Kommunikationsdaten, die für ein anhängiges oder angenommenes
regierungsamtliches Verfahren, eine Ermittlung oder ein Streitverfahren relevant
sind, ist verboten.
Fragen oder Sorgen hinsichtlich der elektronischen Post und/oder
des Zugriffs auf das Internet, einschließlich vermuteter Übertretungen, sollten
an Ihren Manager, die Abteilung Informationstechnologie oder die Interne
Rechtsabteilung gerichtet werde.
Unsere Mitarbeiter sollten bei ihrer E-Mail- oder
Internetnutzung kein Recht auf Privatsphäre erwarten, dies gilt auch für
persönliche Dokumente oder Dateien, die in Geräten der Gesellschaft
abgespeichert sind. Jede Nutzung von E-Mail und Internet sowie das Anlegen von
persönlichen Dokumenten oder Dateien auf Geräten der Gesellschaft unterliegen
der Überwachung durch die Gesellschaft.
Mitarbeiter, die diese Richtlinien nicht einhalten, können
Nutzungsprivilegien verlieren und des weiteren Gegenstand sonstiger möglicher
Disziplinarmaßnahmen sein.
Systemintegrität
Persönliche Passwörter, die verwendet werden, um auf
Firmencomputer oder Datenbanken Zugriff zu nehmen, sollten nicht mit anderen
geteilt oder weitergegeben werden. Jedoch müssen sämtliche solche Passwörter auf
Ersuchen ihres Vorgesetzten oder Managers von Mitarbeitern offengelegt werden.
Ausnahmen von dieser Richtlinie müssen schriftlich festgelegt und von einem
Funktionsträger des Unternehmens oder vom Präsidenten eines Geschäftsbereiches
unterzeichnet werden. Passwort-Zugang soll nicht von Mitarbeitern für die
Übertragung oder Speicherung von persönlichen oder sonstigen nicht mit der
Geschäftstätigkeit der Gesellschaft verbundenen Informationen verwendet werden.
Eine ausdrückliche Genehmigung ist erforderlich, um Zugriff
auf ein System oder eine Datenbank zu nehmen, die vertrauliche Informationen
enthält, hierin eingeschlossen Aufzeichnungen hinsichtlich Mitarbeitern bzw.
Personal, Informationen hinsichtlich Aktienbesitzes oder Teilnahme an einer
Mitarbeiter-Aktienoption oder sonstigen Prämienprogrammen sowie persönliche
elektronische Post, persönliche Pager und Nachrichten auf dem Anrufbeantworter
anderer Mitarbeiter. Zusätzlich sollte Software, die möglicherweise die
Arbeitsumgebung beschädigen oder stören kann, nicht verwendet oder verteilt
werden.
Nicht autorisierter Zugang zu solcher Information ist eine
signifikante Verletzung der Rechte anderer Mitarbeiter auf Privatsphäre und
besitzt das Potential, für die Erfüllung der Aufgaben der Gesellschaft extrem
schädigend zu sein. Verletzungen dieser Richtlinie werden entsprechend behandelt
werden.
Verbotene Substanzen
Die Gesellschaft setzt sich dafür ein, eine sichere
Arbeitsumgebung zu gewährleisten, die frei von den Auswirkungen von Alkohol- und
Drogenmißbrauch ist. Der Besitz, die Verteilung oder die Verwendung
irgendwelcher illegaler Drogen auf dem Gelände der Gesellschaft ist streng
verboten. Der Mißbrauch von Alkohol oder sonstigen Medikationen am Arbeitsplatz
ist ebenfalls eine Verletzung dieses Kodex.
Wir haben Richtlinien aufgestellt, die den Gebrauch von
Alkohol, illegalen Drogen oder sonstigen verbotenen Waren auf dem Gelände der
Gesellschaft verbieten. Wir verbieten auch den Besitz oder die Nutzung von
Feuerwaffen, sonstigen Waffen oder Sprengstoffen auf unserem Gelände, es sei
denn, dies würde durch einen Funktionsträger der Gesellschaft autorisiert werden.
Es ist Ihnen weiterhin untersagt, zur Arbeit zu erscheinen, solange Sie unter
dem Einfluß von Alkohol und illegalen Drogen stehen. Es ist die Politik der
Gesellschaft, Drogentests als Teil des Einstellungsverfahrens für Mitarbeiter
durchzuführen, und Drogentests nach dem Zufallsprinzip durchzuführen, soweit
dies gesetzlich zulässig ist.
EINHALTUNG DIESES KODEX
Meldung von Verletzungen des Kodex
Sie sollten aufmerksam sein und ein Gespür für Situationen
entwickeln, welche zu Handlungen führen könnten, die möglicherweise
bundesstaatliche, einzelstaatliche oder lokale Gesetze oder die in diesem Kodex
vorgesehenen Verhaltensstandards verletzten könnten. Wenn Sie meinen, daß Ihr
eigenes Verhalten oder das eines Kollegen möglicherweise irgendwelche Gesetze
oder diesen Kodex verletzt hat, sind Sie verpflichtet, dies zu melden.
Grundsätzlich sollten Sie solche Angelegenheiten zunächst mit
einem unmittelbaren Vorgesetzten oder einem anderen Management-Angehörigen
besprechen. Wenn Sie jedoch nicht glauben, daß das Management die Angelegenheit
ordnungsgemäß behandelt hat oder wenn Ihre Sorgen so heikel sind, daß Sie sich
möglicherweise nicht wohl dabei fühlen, direkt zum Management zu gehen, hat die
Gesellschaft ein Verfahren implementiert, um anonymes vertrauliches Melden
solcher Angelegenheiten zu erleichtern, und dies wird im folgenden Kapitel
beschrieben. Der wichtigste Punkt ist, daß mögliche Verletzungen gemeldet werden
sollten, und wir unterstützen alle Mittel für deren Meldung.
Anonyme Meldung
Nach der "Richtlinie für den Umgang mit Beschwerden"
der Gesellschaft hat der Revisions- und Finanzausschuß des Verwaltungsrates der
Gesellschaft Verfahren entwickelt für (1) den Erhalt, die Aufbewahrung und die
Behandlung von Beschwerden hinsichtlich Rechnungslegung, interner
Rechnungslegungsprüfungen oder Wirtschaftsprüfungsangelegenheiten und
behaupteten Übertretungen dieses Kodex und des Finanz-Kodex der Gesellschaft (insgesamt
als "Kodexe" bezeichnet) und (2) das vertrauliche, anonyme Einreichen von
Anliegen hinsichtlich fragwürdiger Rechnungslegungs- und
Wirtschaftsprüfungsangelegenheiten durch Mitarbeiter und Dritte.
Wenn Sie eine vermutete Verletzung der Kodexe anonym melden
wollen, können Sie gebührenfrei die geschützte Mitarbeiter-Hotline in den
Vereinigten Staaten unter 1-866-ETHICSP anrufen oder auf www.ethicspoint.com
im Internet oder über das Link im Gerber-Intranet Zugriff nehmen. Eine Liste
von internationalen Nummern für die geschützte Mitarbeiter-Hotline kann auf der
Website der Gesellschaft eingesehen werden. Diese Dienste stehen rund um die Uhr
7 Tage pro Woche und 365 Tage im Jahr zur Verfügung. Die Hotline und
www.ethicspoint.com werden
durch unabhängige Dritte besetzt. Sämtliche auf dieser Hotline erhaltene
Berichte werden direkt an den Direktor Interne Revision (Director of
Corporate Audit) weitergeleitet und werden auch dem Syndikus (General
Counsel) der Gesellschaft, dem Vorsitzenden des Revisions- und
Finanzausschusses und dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Gesellschaft zur
Verfügung gestellt. Sie müssen Ihre Identität nicht offenlegen, um auf dieser
Hotline eine Meldung zu machen. Wenn Sie Ihre Identität offenlegen, wird diese
gegenüber dem Revisions- und Finanzausschuß oder der Gesellschaft nicht
offengelegt, es sei denn, diese Offenlegung wäre während einer Ermittlung
unvermeidlich.
Ermittlungen und Disziplinarverfahren
Die Rechts- und Revisionsabteilungen des Unternehmens, die
Personalabteilung und sonstige zuständige Abteilungen arbeiten nach
Zweckmäßigkeitsgründen unter der Leitung des Revisions- und Finanzausschusses
zusammen, um Ermittlungen rasch zu bearbeiten und korrigierende und
Disziplinarmaßnahmen zu entwickeln. Abhängig von den Umständen werden in einigen
Fällen hochrangige Manager und sonstige Funktionsträger involviert sein, um die
gebotene korrigierende oder Disziplinarmaßnahme zu überlegen und zu entscheiden.
Der Direktor Interne Revision wird regelmäßig über Übertretungen des Kodex und
die ergriffenen Abhilfemaßnahmen gegenüber dem Revisions- und Finanzausschuß und
dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates berichten. In einigen Fällen werden der
Revisions- und Finanzausschuß oder der gesamte Verwaltungsrat verantwortlich
sein, die Ermittlungen durchzuführen und die zu ergreifenden Maßnahmen zu
beschließen. Wenn dies zweckmäßig ist, können auch Berater von außerhalb an den
Ermittlungen teilnehmen.
Jeder, der die Kodexe oder irgendwelche damit
zusammenhängende Richtlinien oder Prozeduren verletzt, wird Gegenstand von
Disziplinarmaßnahmen bis einschließlich der Beendigung des
Beschäftigungsverhältnisses des Verletzenden bei der Gesellschaft sein.
Verletzungen der Kodexe sind nicht die alleinige Grundlage von
Disziplinarmaßnahmen. Die Gesellschaft besitzt zusätzliche Richtlinien und
Prozeduren, welche das Verhalten regeln, und Verletzungen dieser Richtlinien und
Prozeduren können auch zu korrigierenden oder Disziplinarmaßnahmen führen.
Wenn eine meldende Person an einer unzulässigen Tätigkeit
beteiligt war, kann der Betreffende entsprechend diszipliniert werden, auch wenn
er derjenige war, der die Angelegenheit gegenüber der Gesellschaft offenlegte.
Unter diesen Umständen können wir gegebenenfalls das Verhalten des Meldenden in
Form der Meldung der Information als einen mildernden Umstand bei der
Disziplinarentscheidung bewerten.
Schutz von Personen, die fragwürdiges Verhalten melden
Unser Engagement zur Förderung höchster ethischer Standards
schließt die Verantwortlichkeit ein, eine Umgebung zu schaffen, die es
Mitarbeitern gestattet, Verletzungen zu melden, ohne Vergeltung oder Revanche
fürchten zu müssen. Sie werden nicht in irgendeiner Weise diszipliniert, Ihren
Arbeitsplatz verlieren oder Gegenstand von Vergeltungsaktionen sein, weil Sie
Fragen stellten oder Anliegen über unsere rechtlichen und ethischen
Verpflichtungen vortragen, solange Sie in gutem Glauben handeln. Guter Glaube
bedeutet nicht, daß Sie Recht haben müssen – es bedeutet jedoch schon, daß Sie
glauben, eine wahrhaftige Information zu liefern. Das Wichtige ist, daß Sie Ihre
Frage oder Ihr Anliegen über einen der verfügbaren Kanäle der Gesellschaft zur
Kenntnis geben.
Mitarbeiter dürfen niemals davon abgehalten werden, einen
verfügbaren Kanal innerhalb der Gesellschaft zu nutzen. Auch eine einfache
Befragung einer eine Übertretung meldenden Person kann zu unbeabsichtigter
Revanche führen, weil diese Person möglicherweise das Gefühl vermittelt erhält,
daß sie etwas Falsches getan hat, indem sie ein Verfahren statt eines anderen
wählte. Jede Person, die eine Verletzung nach den Kodexen meldet, muß in der
Lage sein, das Verfahren zu wählen, das für sie am komfortabelsten ist, um ihre
Besorgnis der Gesellschaft zu melden.
Mitarbeiter, die an einem anderen Mitarbeiter Vergeltung üben,
weil er bekannte oder vermutete Verletzungen unserer rechtlichen oder ethischen
Verpflichtungen gemeldet hat, übertreten die Kodexe und setzen sich
Disziplinarmaßnahmen bis zur Entlassung aus. Eine Vergeltung kann auch eine
Rechtsverletzung sein und könnte als solche sowohl für den einzelnen Täter wie
auch für die Gesellschaft zu rechtlicher Haftung führen.
Rechtsverzichte und Änderungen
Es kann zweckmäßig sein, daß auf die Einhaltung einer
Bestimmung der Kodexe unter bestimmten Umständen verzichtet wird. Jeder
Mitarbeiter, der einen solchen Verzicht anstrebt, sollte mit seinem Vorgesetzten
sprechen, welcher wiederum die Interne Rechtsabteilung oder den Direktor der
Revisionsabteilung ansprechen sollte, um das Ersuchen um Verzicht zu bearbeiten.
Jeder Verzicht auf Bestimmungen der Kodexe für die
Funktionsträger (einschließlich hochrangiger Funktionsträger, die ansonsten kein
Funktionsträger sind) oder Verwaltungsratsmitglieder der Gesellschaft darf nur
von dem Verwaltungsrat oder einem Ausschuß des Verwaltungsrates geleistet werden
und wird entsprechend den einschlägigen Vorgaben der SEC und der New Yorker
Börse offengelegt.
Änderungen an einer Bestimmung der Kodexe, die für hochrangige
Funktionsträger (Senior Officers) gelten, werden entsprechend den einschlägigen
Vorgaben der SEC und der New Yorker Börse offengelegt.
SCHLUSSBEMERKUNG
Zweck dieses Kodexes ist es, bestimmte grundlegenden
Richtlinien und Prozeduren dafür zu liefern, wie die Geschäfte der Gesellschaft
in einer rechtlich und ethisch angemessenen Art und Weise geführt werden können,
aber kein Schriftstück kann allein für die Erfüllung dieser Prinzipien, in der
Art und auf dem Niveau, wie wir sie anstreben, sorgen. Daher muss in der Praxis
jeder von uns jeden Tag danach streben, sich dieser Fragen bewusst zu sein und
nach besten Kräften die Grundsätze des Kodex einzuhalten. Bevor wir eine
Maßnahme ergreifen, müssen wir uns stets fragen:
-
Ist dies gefühlsmäßig richtig?
-
Ist diese Maßnahme in jeder Weise ethisch?
-
Ist diese Maßnahme gesetzeskonform?
-
Könnte meine Maßnahme einen Anschein von Unangebrachtheit schaffen?
-
Versuche ich, jemanden, einschließlich mich selbst, hinsichtlich
Angemessenheit dieser Maßnahme zu täuschen?
Wenn eine Maßnahme die falsche Antwort auf eine dieser Fragen auslösen würde,
ergreifen Sie sie nicht. Wir können keine Perfektion erwarten, aber wir erwarten
guten Glauben. Wenn Sie bösgläubig handeln oder es unterlassen, illegale oder
unethische Verhaltensweisen zu melden, dann setzen Sie sich Disziplinarverfahren
aus. Wir hoffen, daß Sie uns darin zustimmen, daß die beste Vorgehensweise ist,
ehrlich und gerade heraus zu sein und zu jeder Zeit das Richtige zu tun.
EMPFANGSBESTÄTIGUNG
Ich habe den Betrieblichen Ethik- und Verhaltenskodex (den "Kodex")
von Gerber Scientific erhalten. Ich bestätige, daß ich die Verpflichtung habe,
den Kodex zu lesen und mich mit den Richtlinien der Gesellschaft vertraut zu
machen. Ich bestätige des weiteren, daß weder der Kodex noch irgendeine
Richtlinien der Gesellschaft, auf die darin Bezug genommen wird, einen
Anstellungsvertrag oder eine Garantie fortgesetzter Beschäftigung bei Gerber
Scientific, ihren Tochtergesellschaften und/oder verbundenen Gesellschaften
darstellen und daß sich die Gesellschaft das Recht vorbehält, ihre Richtlinien
und diesen Kodex jederzeit zu ändern.
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Unterschrift |
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